Dienstag, 6. Mai 2014

Zwangsversteigerung die zweite ...

Heute hab ich mir nochmal eine Zwangsversteigerung angeschaut. Diesmal ein anderes Amtsgericht. Es ging nach Wiesbaden.

Kurz zusammengefasst: ein sehr unterhaltsamer Termin aber dazu komme ich gleich, erstmal die Eckdaten.

Komplettes Haus inkl. Grundstück
300m² Grundstück
95m² Wohnfläche
Garage
Baujahr 1998
liegt in Flörsheim
Verkehrswert 271.000€

Ich bin vor einiger Zeit einfach mal an dem Haus vorbei gelaufen, es sieht von außen gut gepflegt und recht idyllisch aus. Auf jeden Fall einen genaueren Blick wert, bis ich etwas länger in Flörsheim geblieben bin. Leider wird die Idylle stark von dem ständigen Fluglärm gestört. Die Lautstärke lässt sich mit etwa einer Hauptverkehrsstrasse vergleichen. Im Haus wird man vermutlich nicht so viel vom Lärm mitbekommen und man gewöhnt sich auch recht schnell daran aber möchte man das eine oder andere Gespräch gemütlich auf der Terrasse abhalten, dann ist es nur bedingt möglich, daher ist die Lage, trotz  guter Anbindungen an die  umliegenden Städte, definitiv ein Nachteil.
Mein persönliches maximal Gebot wäre hier 50% des Verkehrswertes.

Nun zu der eigentlichen Versteigerungen. Diesmal ist der Besitzer auch anwesend und hat auch gleich seinen Anwalt dabei. Insgesamt sind diesmal aber wesentlich weniger Bietinteressenten anwesend. Schätzungsweise gerade mal 8. Dafür waren sehr viele Amtsgerichtmitarbeiter anwesend, ohne das wirklich klar war weshalb, vermutlich irgendwelche Praktikanten :)
Der Ablauf war wie gehabt. Die Rechtssprecherin las alle Eckdaten des zu versteigerndes Objektes vor, setzte das Mindestgebot auf 7.000€ und wartete auf das erste Gebot. Doch es kam ganz anders. Nun schaltete sich der Anwalt des Besitzers ein und bat, in einem leisen Flüsterton, die Rechtssprecherin darum, zu erwähnen, dass die Besitzer Räumungsschutz beantragt haben, so das selbst wenn man es heute ersteigern würde, das Haus einem noch gar nicht wirklich gehört. Die Rechtssprecherin reagierte überraschender weise sehr zickig auf diese Bitte. Anstatt ihr nach zu kommen, winkte sie es mit einem "ich entscheide selbst was ich wann sage" ab. Der Anwalt bestand aber darauf und nannte die dazu passenden Paragraphen. Die Rechtssprecherin weigerte sich trotzdem (oder dann erst recht), da überreichte der Anwalt ihr einen Befangenheitsantrag. Bam! damit hatte sie nicht gerechnet. Befangeheitsantrag bedeutet nun, das erst nachträglich das Verhalten der Rechtssprecherin geprüft wird, sollte eine Befangenheit festgestellt werden, ist die heutige Zwangsvollstreckung ungültig. Allein die Überprüfung auf Befangenheit dauert mindestens 3 Wochen und bei diesem Verhalten der Rechtssprecherin wird der Anwalt vermutlich auch noch recht bekommen. Also hat der Anwalt auf jeden Fall eine menge Zeit für den Besitzer gewonnen, was vermutlich auch das ursprüngliche Ziel war.
Aus der Perspektive der Zuschauer sah es einfach nur so aus, als würde eine alte, ziemlich eingebildete Schabracke, die meint sie wäre sonst was von einem sehr gut vorbereiteten und selbstbewussten Anwalt bloß gestellt. Allein nur für dieses Spektakel hat sich der Besuch schon gelohnt. Allerdings merkte kurze Zeit später der Bankvertreter an, dass die Bank kein Gebot unter 270.000€ akzeptiert. Also auch dieser Termin ist kein 50% Schnäppchen. Ich hatte mich nur gewundert warum die Bank das überhaupt darf, da ich immer davon ausging, dass bei einem Gebot von 70% der Verkehrswertes ein Zuschlag erfolgen muss. Die Rechtssprecherin hat es aber dann noch erklärt. Zwar stimmt es, dass bei 70% ein Zuschlag erfolgen muss aber dem Antragssteller auf Zwangsversteigerung (in diesem Fall die Bank) steht es frei, seinen Antrag komplett zurück zu ziehen, selbst wenn ein gültiges Gebot abgegeben wurde.
Und wieder was neues gelernt. Unterhaltung mit Lerneffekt, also war doch nicht alles umsonst :)
Allerdings hat niemand die 270.000€ heute geboten, eigentlich hat überhaupt niemand irgend etwas geboten. Mein Bauchgefühl sagt mir, dass die Bank versuchen wird das Haus auch ohne Versteigerung zu verkaufen.

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